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Grabpflege - Aufwendung bei der Steuererklärung

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 21.01.2019 2 Min. Lesezeit
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Grabpflege - aus steuerlicher Sicht

Nach dem Tod eines nahen Angehörigen fallen zunächst einmal hohe Kosten für die Beerdigung an, an die sich dann häufig Ausgaben für die Instandsetzung und Pflege des Grabes anschließen. Hiermit wird dann häufig eine Friedhofsgärtnerei beauftragt, die die vereinbarten Leistungen nach Ausführung in Rechnung stellt. Hierbei kommt etwa das Begießen des Grabes, das Düngen sowie Beschneiden der Pflanzen, die Erneuerung der Anlage bei Einsenkschäden sowie das Versehen mit Grabschmuck infrage.

Aufwendungen für die Grabpflege werden üblicherweise für den Zeitraum eines Jahres oder als so genannte komplette Dauergrabpflege in Auftrag gegeben.Vor der Beauftagung einer bestimmten Friedhofsgärtnerei sollten Angehörige schriftliche Kostenvoranschläge bei mehreren Unternehmen einholen, weil die Kosten – ebenso wie bei Beisetzungen - erheblich voneinander abweichen können. Nähere Informationen gibt es hierzu bei der Verbraucherinitiative aeternitas.

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Grabpflege und Steuern

Bei der steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen für Grabpflegekosten gelten beim Finanzamt andere Grundsätze als bei dem Abzug von den Ausgaben für die Beisetzung. Die Kosten für die Grabpflege sind nur ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Unter Umständen kommt auch ein Abzug als dauernde Last infrage. Grabpflegekosten können hingegen nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden.

Sollten sich noch weitere Fragen rund um die steuerliche Behandlung Grabpflege ergeben oder konkrete Rechenbeispiele gewünscht sein, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 21.01.2019 18:18 Uhr (aktualisiert am 17.06.2022 16:53 Uhr)

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