Blog

Mitgliedsbeitrag in der Steuererklärung

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 10.03.2018 3 Min. Lesezeit
  • Home
  • Blog
  • Mitgliedsbeitrag in der Steuererklärung

Mitgliedsbeitrag – steuerliche Auswirkungen

Ein Mitgliedsbeitrag wird im Rahmen einer Mitgliedschaft bei einem Verein erhoben. Dabei kann es sich um völlig unterschiedliche Vereine handeln. Es gibt Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine, wie z.B. für den WWF, Greenpeace etc. oder für den lokalen Sportverein oder auch für sog. Lohnsteuerhilfevereine. Abhängig davon, was der Verein mit den Mitgliedsbeiträgen vor hat ist die steuerliche Behandlung. In sämtlichen steuerlichen Bereichen (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer) gibt es die Unterscheidung zwischen echten und unechten Mitgliedsbeitrag. Verkürzt gesagt ist ein echter Mitgliedsbeitrag ein Beitrag ohne konkrete Gegenleistung, demzufolge steht einem unechten Mitgliedsbeitrag eine konkrete Gegenleistung gegenüber.

Einmalanfrage

Haben Sie ein dringendes steuerliches Problem?

Dann mailen Sie uns! Unsere Experten kümmern sich um Ihre Steuerangelegenheiten, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.

Schildern Sie uns Ihr Problem

Beiträge an gemeinnützige Vereine

Werden Beiträge an vom Steuerrecht anerkannte gemeinnützige Vereine gezahlt, sind diese Beiträge als Spenden in der Gewerbe-, Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung abziehbar. Hierfür benötigt der Steuerpflichtige eine Spendenbescheinigung. Gleichzeitig muss der gemeinnützige Verein die eingehenden Mitgliedsbeiträge auch nicht der Umsatz-, Gewerbe- oder Körperschaftsteuer unterwerfen. Anders ist nur zu verfahren, wenn ein gemeinnütziger Verein z.B. einen Teil der Mitgliedsbeiträge oder einen gesondert erhobenen Beitrag für nicht satzungsgemäße Zwecke erhält. Wird z.B. ein Vereinscafé eingerichtet, ist dies kein gemeinnütziger Zweck. Hierfür erhobene Mitgliedsbeiträge unterliegen der (ermäßigten) Umsatzsteuer und sind nicht steuerbefreit. Die Mitglieder erhalten hierfür auch keine Spendenbescheinigungen.

Beiträge an Sportvereine

Hier kann sich schon mal die Frage stellen, ob es sich um echte oder unechte Beiträge handelt. Da gibt es die lokalen Sportverein, die z.B. Mitgliedsbeiträge für Familien erhebt und damit sämtlichen Familienmitgliedern die Möglichkeit einräumt die Sportangebote des Vereins zu nutzen. Hierbei handelt es sich um echte Mitgliedsbeiträge. Doch gibt es auch Fitnessstudios die Mitgliedsbeiträge erheben und hierfür aber nur konkrete Gegenleistungen anbieten. Z. B. 59 Euro im Monat nur für die Aerobic-Kurse und 79 Euro im Monat für Aerobic-Kurse und die Nutzung der Geräte. Zwar sind hier echte Mitgliedsbeiträge nicht als Spenden abziehbar, doch sind sie nicht mit Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer zu belasten.

Beiträge an Lohnsteuerhilfevereine

Die Lohnsteuerhilfevereine erheben Mitgliedsbeiträge und erstellen dafür für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärungen neben anderen Dienstleistungen. Hier gibt es konkrete Gegenleistungen für die Mitgliedsbeiträge. Daher werden auf die Mitgliedsbeiträge Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer erhoben. Die Mitglieder können ihre Mitgliedsbeiträge jedoch als Steuerberatungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten absetzen.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 10.03.2018 13:16 Uhr (aktualisiert am 13.06.2022 12:06 Uhr)

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte spiegeln lediglich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider und können eine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an unsere Kanzlei wenden.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Kontakt

Ihr Steuerberater für Unternehmen, GmbHs und Selbstständige

Laufende Betreuung

Unverbindliches Angebot erhalten

Senden Sie uns Ihre Anfrage und wir melden uns in Kürze persönlich bei Ihnen. In einem kurzen Gespräch lernen wir uns kennen, besprechen Ihren Bedarf und schauen gemeinsam, welche unserer Leistungen am besten zu Ihnen passen.

Anschließend erhalten Sie Ihr individuelles Angebot. Unkompliziert und ganz unverbindlich.

  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ error }
${ recommendation.join(', ') } Bitte wählen
  • ${ error }
  • ${ $validator.errors.first('visibleMessage') }
Termin für Informationsgespräch wählen
Telefontermin am ${selectedSlot.start|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')}, ${selectedSlot.start|moment_format('HH:mm')} Uhr

Wählen Sie einen Telefontermin aus unseren Vorschlägen oder suchen Sie einen individuellen Termin.

${slot.start|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')} ${slot.start|moment_format('HH:mm')} bis ${slot.end|moment_format('HH:mm')} Uhr
Individuellen Termin suchen
${selectedDay|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')}

Freie Termine werden angefragt.

${slot.start|moment_format('HH:mm')} bis ${slot.end|moment_format('HH:mm')}
  • ${ error }
  • ${ error }
Einzelne Fragestellung

Einmalanfrage

Für einmalige Steuerfragen, Ihre Steuererklärung oder einzelne Beratungsfälle ohne langfristige Vertragsbindung.

Zur Einmalanfrage

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir haben eine E-Mail mit der Bestätigung an ${confirmationMail} gesendet. Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner.

Wir bearbeiten Ihre Anfrage und werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Christian Gebert erklärt steuerberaten.de

Gemeinsam erfolgreich: Ihr Steuerberater für Unternehmen

Immer top informiert

Zum Newsletter anmelden

Regelmäßig die wichtigsten Fakten aus der Welt der Steuerberatung zusammengefasst.