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Nebengewerbe und das Finanzamt

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 18.02.2019 2 Min. Lesezeit

Nebengewerbe

Viele scheuen den Schritt in die Selbständigkeit, weil sie im Allgemeinen dazu ihren Hauptberuf aufgeben und ein Gewerbe anmelden müssen. Es besteht die Möglichkeit, das Gewerbe nicht als Hauptgewerbe anzumelden, sondern nur als Nebengewerbe. So kann man weiter im Hauptberuf tätig sein und schränkt das finanzielle Risiko ein, falls das Nebengewerbe sich nicht wie erwartet entwickelt.

Definition des Nebengewerbes
Als Nebengewerbe gilt ein angemeldetes Gewerbe immer dann, wenn es nicht hauptberuflich oder in Vollzeit ausgeübt wird. Die Grenze zwischen Hauptgewerbe und Nebengewerbe wird dabei vom Gesetzgeber bei 15 Arbeitsstunden pro Woche gezogen. Ein Gewerbe, das weniger als 15 Stunden pro Woche betrieben wird, ist demnach als Nebengewerbe anzusehen. Kleingewerbe, Nebentätigkeit oder Kleinunternehmen werden häufig im Sprachgebrauch als Synonyme für ein Nebengewerbe verwendet. Vor Anmeldung des Nebengewerbes muss man sich allerdings Gedanken darüber machen, was man mit dem Gewerbe erreichen will. Gerade wenn es darum geht, ein Hobby zum Beruf zu machen, sind die Finanzbehörden schnell geneigt, das Ganze mangels Gewinnerzielungschance als Liebhaberei einzustufen. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld mit den Ertragsaussichten des beabsichtigten Gewerbes zu befassen und eine Gewinnprognose für die ersten Jahre zu erstellen. In der Regel toleriert das Finanzamt Anlaufverluste in den ersten Jahren der Selbständigkeit, solange der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass trotzdem eine Gewinnerzielungsabsicht über die Dauer der selbständigen Tätigkeit vorliegt und auch realistisch ist.

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Anforderungen bei der Gewerbeanmeldung

Vor der Gewerbeanmeldung muss auch abgeklärt werden, ob dafür weitere Genehmigungen und /oder Mitgliedschaften notwendig sind, z.B. bei Ausübung eines Handwerks. In der Regel besteht für Selbständige im Nebenerwerb die Möglichkeit, weiterhin in der Familienversicherung oder über das Arbeitsamt krankenversichert zu sein, wenn man neben der Gewerbetätigkeit Leistungen der Bundesagentur bezieht oder sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig macht. Ob darüber hinaus eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung besteht sollte man bei seinem zuständigen Rentenversicherungsträger prüfen lassen, um unliebsame Überraschungen diesbezüglich zu vermeiden, da die zu zahlenden Beiträge schnell den Gewinn aufbrauchen können.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 18.02.2019 08:29 Uhr (aktualisiert am 17.06.2022 16:55 Uhr)

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