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Steuerfreibetrag

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 18.09.2019 2 Min. Lesezeit

Steuerfreibetrag – Erklärung und Beispiele

Es gibt viele Steuerfreibeträge, die man für sich gegenüber dem Fiskus beanspruchen kann. Durch einen Steuerfreibetrag wird bewirkt, dass sich die Steuerlast des Steuerpflichtigen vermindert. Durch Steuerfreibeträge soll eine übermäßige Belastung des einzelnen Steuerzahlers vermieden werden. Dies gebietet neben dem in de Verfassung niedergelegten Sozialstaatsprinzip auch der Gleichbehandlungsgrundsatz von Artikel 3 des Grundgesetzes (GG). Das bekannteste Beispiel ist der Grundfreibetrag. Liegt das Einkommen unterhalb dieser Grenze, braucht der betroffene Arbeitnehmer oder Selbstständige keine Einkommenssteuer an den Fiskus zu entrichten. Ein Steuerfreibetrag bleibt beim Überschreiten erhalten und fällt dann nicht weg. Das bedeutet u.a. auf den Grundfreibetrag bezogen, dass Einkünfte nur insoweit besteuert werden, wie sie diesen überschreiten.

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Beispiele für Steuerfreibeträge

Beispiele für Steuerfreibeträge sind der Grundfreibetrag, der Sparer-Pauschbetrag, der Kinderfreibetrag, der Alleinerziehendenentlastungsbetrag, der Übungsleiterfreibetrag sowie der Behindertenfreibetrag. Darüber hinaus gibt es noch Steuerfreibeträge im Erbschaftssteuerrecht.

Unterschied zur Steuerfreigrenze

Viel ungünstiger sieht es demgegenüber bei einer Steuerfreigrenze aus. Wird diese auch nur geringfügig überschritten, so fällt er völlig weg. Dadurch werden die jeweiligen Einkünfte vollständig besteuert. Beispiele aus der Praxis sind etwa die Freigrenze von 44,- Euro für Sachbezüge pro Mitarbeiter oder von 110,- Euro pro Teilnehmer an einer Betriebsveranstaltung im Kalenderjahr - die ein Arbeitgeber unbedingt befolgen sollte.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 18.09.2019 12:25 Uhr (aktualisiert am 09.08.2022 12:16 Uhr)

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