Blog

Neuer Steuerbaustein und Meldepflichten für Minijobber

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 03.09.2021 2 Min. Lesezeit
  • Home
  • Blog
  • Neuer Steuerbaustein und Meldepflichten für Minijobber

Steuerbaustein und Meldepflichten

Mit dem 7. Änderungsgesetz SGB IV wurde festgelegt, dass auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigten, den sogenannten Minijobbern, in den Entgeltmeldungen ein Steuerbaustein eingeführt wird. Die erweiterte Meldepflicht gilt grundsätzlich schon seit dem 1. Januar 2021. Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird diese Regelung jedoch erst zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Das bedeutet auch, dass die Jahresmeldungen für das Kalenderjahr 2021betroffen sind, wenn diese erst nach dem 31. Dezember 2021 versandt werden.

Ab diesem Zeitpunkt sind folgende Angaben in den Jahresmeldungen erforderlich:

  • Steuernummer des Arbeitgebers
  • Identifikationsnummer des Arbeitnehmers nach § 139b Abgabenordung (Steuer-ID) und
  • Art der Besteuerung (Pauschalbesteuerung oder individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse)

Ziel der Regelung ist es, besser überprüfen zu können, ob Arbeitgeber den Minijob pauschal versteuern oder nach den individuellen Steuermerkmalen des Arbeitnehmers Steuern abgeführt werden. Außerdem ist mittels der Steuer-ID ein Abgleich mit der persönlichen Steuererklärung des Arbeitnehmers möglich.

Im kommenden Jahr wird es ebenfalls eine Neuerung zu den elektronisch abrufbaren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) geben. Wenn Mitarbeiter erkranken, können Arbeitgeber bzw. Entgeltabrechner ab Beginn der eAU die Daten zur Krankheit von den Krankenkassen elektronisch abrufen – abrufbar sind Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit. Hierzu müssen Minijobber jedoch auch ihre gesetzliche Krankenkasse angeben. Diese Information benötigt die Lohnbuchhaltung daher rechtzeitig.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns im Rahmen dieser Neuerungen bis zum 30. November 2021 von jedem Minijobber in Ihrem Unternehmen die Steuer-Identifikationsnummer und gesetzliche Krankenkasse mitzuteilen. Für Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 03.09.2021 13:28 Uhr (aktualisiert am 23.06.2022 08:24 Uhr)

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte spiegeln lediglich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider und können eine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an unsere Kanzlei wenden.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Kontakt

Ihr Steuerberater für Unternehmen, GmbHs und Selbstständige

Laufende Betreuung

Unverbindliches Angebot erhalten

Senden Sie uns Ihre Anfrage und wir melden uns in Kürze persönlich bei Ihnen. In einem kurzen Gespräch lernen wir uns kennen, besprechen Ihren Bedarf und schauen gemeinsam, welche unserer Leistungen am besten zu Ihnen passen.

Anschließend erhalten Sie Ihr individuelles Angebot. Unkompliziert und ganz unverbindlich.

  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ error }
${ recommendation.join(', ') } Bitte wählen
  • ${ error }
  • ${ $validator.errors.first('visibleMessage') }
Termin für Informationsgespräch wählen
Telefontermin am ${selectedSlot.start|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')}, ${selectedSlot.start|moment_format('HH:mm')} Uhr

Wählen Sie einen Telefontermin aus unseren Vorschlägen oder suchen Sie einen individuellen Termin.

${slot.start|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')} ${slot.start|moment_format('HH:mm')} bis ${slot.end|moment_format('HH:mm')} Uhr
Individuellen Termin suchen
${selectedDay|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')}

Freie Termine werden angefragt.

${slot.start|moment_format('HH:mm')} bis ${slot.end|moment_format('HH:mm')}
  • ${ error }
  • ${ error }
Einzelne Fragestellung

Einmalanfrage

Für einmalige Steuerfragen, Ihre Steuererklärung oder einzelne Beratungsfälle ohne langfristige Vertragsbindung.

Zur Einmalanfrage

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir haben eine E-Mail mit der Bestätigung an ${confirmationMail} gesendet. Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner.

Wir bearbeiten Ihre Anfrage und werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Christian Gebert erklärt steuerberaten.de

Gemeinsam erfolgreich: Ihr Steuerberater für Unternehmen

Immer top informiert

Zum Newsletter anmelden

Regelmäßig die wichtigsten Fakten aus der Welt der Steuerberatung zusammengefasst.