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Die Abschreibungstabelle

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 12.05.2018 2 Min. Lesezeit

Die steuerliche Abschreibungstabelle

Die Abschreibungstabelle listet die AfA (Absetzung für Abnutzung) verschiedener betrieblich verwendeter Wirtschaftsgüter auf. Die derzeit gültigen AfA-Sätze weisen für jegliches Wirtschaftsgut höchst unterschiedliche Abschreibungssätze auf: so wird ein Computer in drei Jahren abgeschrieben, ein Firmen-Pkw hingegen in sechs Jahren. Es existieren auch branchenspezifische Abschreibungstabellen, die Branchentabellen.

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Art der Abschreibung

Die Wertminderung eines Anlagegutes tritt erst durch die Nutzung ein, mit dem Erwerb selbst hat der Besitzer noch keinen Vermögensnachteil erlitten. Daher ist die Anschaffung zunächst steuerneutral zu betrachten. Erst die Abnutzung durch den Gebrauch des Gutes mindert das Vermögen und wird daher steuerlich geltend gemacht. Die AfA-Tabelle gilt also als Betriebsausgabe, es wird alljährlich anteilig so viel abgeschrieben, dass das Wirtschaftsgut nach Ende der Abschreibung theoretisch nichts mehr wert ist. Hierbei wird in verschiedener Hinsicht unterschieden, zunächst nach der planmäßigen Abschreibung und der außerplanmäßigen Abschreibung für eine nicht geplante Abnutzung (AfaA), nach der steuerlichen Teilwertabschreibung und nach der Sammelabschreibung gemäß § 6 EStG, des Weiteren nach linearer und degressiver Abschreibung.

Nutzung der Abschreibungstabelle

Die Abschreibung kann je nach Anschaffungszeitpunkt linear oder degressiv vorgenommen werden. Den Unterschied zwischen linearer und degressiver Abschreibung macht der Gesetzgeber aufgrund der verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten von unbeweglichen und beweglichen Wirtschaftsgütern und ihrem daraus resultierenden, unterschiedlichen Wertverfall. Die Tendenz geht jedoch zur linearen Abschreibung. Hierbei wird jährlich in gleichen Beträgen vom Neuwert abgeschrieben: bei einem Computer also jedes Jahr 33,3 %. Die Nutzungsdauer ist gesetzlich vorgeschrieben, wer den Computer länger nutzt, erzielt damit einen steuerlichen Vorteil. Die geometrisch-degressive Abschreibung für bestimmte (bewegliche) Wirtschaftsgüter galt bis 2007 und nochmals 2009 und 2010.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 12.05.2018 14:28 Uhr (aktualisiert am 19.07.2022 10:45 Uhr)

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