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Feststellungserklärung bei der Steuererklärung

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Feststellungserklärung

Der Begriff Feststellungserklärung bezeichnet die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung. Diese Feststellungserklärung umfasst eine Vielzahl von Formularen. Eine solche Feststellungserklärung muss der Steuerpflichtige immer dann abgeben, wenn sein Einzelunternehmen nicht bei seinem Wohnsitzfinanzamt geführt wird. Zur Abgabe sind auch Grundstücks- und andere Gesellschaften verpflichtet, wenn sie Einkommen erzielen.

Dieses Einkommen wird unabhängig von der eigenen Einkommensteuererklärung festgestellt. Außerdem erfolgt die Ermittlung der Einkünfte aller Beteiligten (Gesellschafter) nur einmal und für alle auf die gleiche Weise. So kann der Ansatz unterschiedlicher Abschreibungs- und Bewertungsmethoden für Gesellschafter ein und derselben Gesellschaft verhindert werden. Dies würde zu einem großen Durcheinander führen. Gleichwohl wird Zeit gespart, da das Einkommen nur einmal ermittelt werden muss. Das so festgestellte Einkommen ist für alle Beteiligten bindend und wird nun in der persönlichen Steuererklärung jedes Einzelnen der Einkommensbesteuerung unterworfen.

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Ein Beispiel

Ein Beispiel wären 2 Geschwister, die gemeinsam ein Haus vermieten. Für die erzielten Mieteinnahmen muss beim zuständigen Finanzamt eine Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung abgegeben werden, die zur Ermittlung des Einkommens der Grundstücksgemeinschaft dient. Der so festgestellte Gewinn/ Verlust wird nun bei der Einkommensteuerberechnung der Geschwister berücksichtigt und erhöht oder mindert deren persönliche Steuerbelastung. Eine Feststellungserklärung muss ebenso von einem Ehepaar abgegeben werden, welches zusammen ein Unternehmen in Form einer GbR betreibt. Und zwar unabhängig davon, ob die Eheleute bei der Einkommenssteuer getrennt oder zusammen veranlagt werden.

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Erstellt am 08.08.2018 15:10 Uhr (aktualisiert am 13.06.2022 12:07 Uhr) Autor: Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

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