Blog

Verkauf einer GmbH

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 09.04.2018 2 Min. Lesezeit

Verkauf einer GmbH

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und hat zumindest einen Gesellschafter, der die Anteile an der GmbH hält. Sie kann aber auch aus mehreren Anteilen bestehen. Die Gesellschafter können alle gleiche Teile oder jeder andere Anteile am Stammkapital halten. Hieraus ergibt sich die Quote zur Verteilung des Gewinns. Die Gesellschafter können ihre Anteile verkaufen, wodurch sich verschiedene Gestaltungen ergeben.

Verkauf eines Anteils aus dem Privatvermögen

Hält ein Gesellschafter seinen Anteil im Privatvermögen und verkauft diesen, ist zu beachten, dass ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen kann. Beträgt der Anteil an der Kapitalgesellschaft weniger als 1 %, unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %. Beträgt der Anteil an der Kapitalgesellschaft mehr als 1 % und hält der Gesellschafter den Anteil mindestens fünf Jahre, ist der Gewinn als Veräußerungsgewinn im Sinne des § 17 EStG zu versteuern. Da hier das Teileinkünfteverfahren gilt, sind nur 60 % des Veräußerungspreises und im Gegenzug auch nur 60 % der Veräußerungskosten anzusetzen. In der Summe sind also 60 % des Veräußerungsgewinns zu versteuern. Des Weiteren gibt es einen Freibetrag von 9.060 Euro, der allerdings (anteilig) gekürzt wird, wenn der Gewinn über 36.100 Euro liegt.

Einmalanfrage

Haben Sie ein dringendes steuerliches Problem?

Dann mailen Sie uns! Unsere Experten kümmern sich um Ihre Steuerangelegenheiten, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.

Schildern Sie uns Ihr Problem

Verkauf eines Anteils aus dem Betriebsvermögen

Auch wenn der Gesellschafter seinen GmbH-Anteil in seinem Einzelunternehmen hält, z. B. im Rahmen einer Betriebsaufspaltung, sind 60 % des Gewinns zu versteuern. Da auch Kapitalgesellschaften Anteile an einer GmbH halten können, besteht die Möglichkeit, dass ein GmbH-Anteil im Betriebsvermögen einer anderen GmbH liegt. Wenn diese dann den GmbH-Anteil verkauft, ist der Gewinn steuerfrei. Allerdings werden 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben angesehen, sodass tatsächlich nur 95 % steuerfrei sind.

Verlustvorträge

Für die GmbH können sich durch den Verkauf auch Konsequenzen ergeben, die nicht immer erfreulich sind. Hat sie Verlustvorträge und wechseln die Gesellschaftsanteile zu mindestens 25 % innerhalb von fünf Jahren, gehen die Verlustvorträge anteilig verloren. Beträgt der Wechsel mehr als 50 %, geht sogar der komplette Verlustvortrag verloren. Dies trifft auch zu, wenn ein Gesellschafter zunächst 15 % und ein weiterer Gesellschafter zwei Jahre später nochmal 10 % verkauft. Auch laufende Verluste können gekürzt werden.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 09.04.2018 13:39 Uhr (aktualisiert am 13.06.2022 11:52 Uhr)

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte spiegeln lediglich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider und können eine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an unsere Kanzlei wenden.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Kontakt

Ihr Steuerberater für Unternehmen, GmbHs und Selbstständige

Laufende Betreuung

Unverbindliches Angebot erhalten

Senden Sie uns Ihre Anfrage und wir melden uns in Kürze persönlich bei Ihnen. In einem kurzen Gespräch lernen wir uns kennen, besprechen Ihren Bedarf und schauen gemeinsam, welche unserer Leistungen am besten zu Ihnen passen.

Anschließend erhalten Sie Ihr individuelles Angebot. Unkompliziert und ganz unverbindlich.

  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ error }
${ recommendation.join(', ') } Bitte wählen
  • ${ error }
  • ${ $validator.errors.first('visibleMessage') }
Termin für Informationsgespräch wählen
Telefontermin am ${selectedSlot.start|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')}, ${selectedSlot.start|moment_format('HH:mm')} Uhr

Wählen Sie einen Telefontermin aus unseren Vorschlägen oder suchen Sie einen individuellen Termin.

${slot.start|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')} ${slot.start|moment_format('HH:mm')} bis ${slot.end|moment_format('HH:mm')} Uhr
Individuellen Termin suchen
${selectedDay|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')}

Freie Termine werden angefragt.

${slot.start|moment_format('HH:mm')} bis ${slot.end|moment_format('HH:mm')}
  • ${ error }
  • ${ error }
Einzelne Fragestellung

Einmalanfrage

Für einmalige Steuerfragen, Ihre Steuererklärung oder einzelne Beratungsfälle ohne langfristige Vertragsbindung.

Zur Einmalanfrage

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir haben eine E-Mail mit der Bestätigung an ${confirmationMail} gesendet. Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner.

Wir bearbeiten Ihre Anfrage und werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Christian Gebert erklärt steuerberaten.de

Gemeinsam erfolgreich: Ihr Steuerberater für Unternehmen

Immer top informiert

Zum Newsletter anmelden

Regelmäßig die wichtigsten Fakten aus der Welt der Steuerberatung zusammengefasst.