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Lohnersatzleistung bzw. Entgeltersatzleistungen

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 01.07.2019 1 Min. Lesezeit
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Lohnersatzleistung bzw. Entgeltersatzleistungen

Lohnersatzleistungen (oder neu Entgeltersatzleistungen) werden zum Ausgleich für ausfallendes Arbeitseinkommen durch die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland gezahlt. Sie ersetzen einen Teil des Einkommens im Falle von Krankheit oder Arbeitslosigkeit.

Was sind alles Lohnersatzleistungen?
Zu diesen Lohnersatzleistungen gehören: Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeiter- und Insolvenzgeld, Verletztengeld und Altersteilzeitzuschläge. Der Bezug von Lohnersatzleistungen spielt bei der Frage nach Existenzgründerzuschüssen im Rahmen der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit eine Rolle. Daneben werden Zeiträume, in denen Lohnersatzleistungen bezogen werden rentenrechtlich als Pflichtbeitragszeiten gewertet, vorausgesetzt der Bezieher der Lohnersatzleistung war vorher sozialversicherungspflichtig. Selbständige, die nicht pflichtversichert waren oder keine freiwilligen Beiträge geleistet haben, können für die Dauer des Bezuges von Lohnersatzleistungen einen Antrag auf Pflichtversicherung stellen. Lohnersatzleistungen sind steuerfrei, unterliegen allerdings dem steuerlichen Progressionsvorbehalt.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 01.07.2019 17:59 Uhr (aktualisiert am 13.06.2022 11:56 Uhr)

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