Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Verdienstgrenze für Minijobber in Deutschland. Die bisherige Grenze von 556 Euro pro Monat wird auf 603 Euro angehoben. Grund für diese Anpassung ist der gestiegene gesetzliche Mindestlohn, der ebenfalls zum Jahreswechsel auf 13,90 Euro pro Stunde erhöht wird.

Warum wird die Minijob-Grenze angepasst?
Die Minijob-Grenze orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn. Ziel ist, dass Minijobber weiterhin bis zu 10 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, ohne die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten. Mit dem neuen Stundenlohn von 13,90 Euro ergibt sich daraus ein Monatsverdienst von genau 603 Euro – das ist künftig die neue Obergrenze für Minijobs.
Wichtig: Aktuell beschäftigte Minijobber erhalten durch die neue Grenze nicht automatisch mehr Gehalt. Nur wenn sie auf Mindestlohnbasis arbeiten, muss entweder das Gehalt angepasst werden – entsprechend der neuen Vergütung pro Stunde – oder die Arbeitszeit reduziert werden, damit die neue Grenze von 603 Euro nicht überschritten wird.
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Anfrage stellenVorteile eines Minijobs für Mitarbeiter
Ein Minijob ist für Arbeitnehmer besonders attraktiv: Das Gehalt bleibt abgabenfrei, solange die Verdienstgrenze nicht überschritten wird. Das bedeutet: Wer 603 Euro im Monat verdient, bekommt diesen Betrag vollständig ausgezahlt.
Wichtig: Damit das möglich ist, müssen die Beschäftigten auf die Rentenversicherungspflicht verzichten. Andernfalls würde ein Teil des Lohns in die gesetzliche Rentenversicherung fließen, was die Nettovergütung senken würde.
Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber?
Für Unternehmen ist der Minijob mit zusätzlichen Abgaben verbunden. Die pauschalen Beiträge für Minijobber liegen etwa 10 Prozentpunkte höher als bei regulären Beschäftigungsverhältnissen.
Ein Rechenbeispiel: Bei einem Minijob-Lohn von 603 Euro pro Monat kommen auf den Arbeitgeber rund 30 % Lohnnebenkosten hinzu. Das bedeutet: Der Minijob kostet das Unternehmen etwa 790 Euro monatlich.

Minijob trotz höherer Kosten sinnvoll?
Trotz höherer Abgaben kann sich ein Minijob für Unternehmen lohnen – insbesondere für flexible Tätigkeiten mit geringem Stundenumfang. Arbeitgeber profitieren von einfachen administrativen Abläufen, festen Pauschalen und der Möglichkeit, kurzfristig Personal einzusetzen, ohne ein vollwertiges Arbeitsverhältnis eingehen zu müssen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Onlineshop beschäftigt eine Aushilfe für die Verpackung von Waren. Die Aushilfe arbeitet 10 Stunden pro Woche à 13,90 Euro – genau 603 Euro monatlich. Das Unternehmen zahlt dafür rund 790 Euro, muss aber keine aufwändige Lohnabrechnung mit individuellen Sozialabgaben durchführen. Die Aushilfe erhält den vollen Bruttolohn als Nettolohn, was das Modell besonders attraktiv macht.
Fazit: Neue Minijob-Grenze bietet Chancen – mit klaren Regeln
Die Erhöhung der Minijob-Grenze zum 1. Januar 2026 bringt für Unternehmen neue Spielräume bei der flexiblen Beschäftigung von Mitarbeitern. Trotz höherer Abgaben bleibt der Minijob ein interessantes Beschäftigungsmodell, wenn die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen klar beachtet werden.
Hinweis: Die genaue Ausgestaltung und Abrechnung eines Minijobs sollte immer mit einem spezialisierten Steuerberater besprochen werden. Als Online Steuerberater unterstützten wir Sie dabei, die optimale Lösung für Ihr Unternehmen zu finden – praxisnah, digital und rechtssicher.
Häufige Fragen zur Minijob-Grenze 2026
Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2026 arbeiten?
Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche, um die 603-Euro-Grenze nicht zu überschreiten.
Was passiert, wenn ein Minijobber mehr als 603 Euro verdient?
Dann liegt kein Minijob mehr vor. Es entsteht ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit entsprechendem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil bei den Abgaben.
Kann ein Minijobber auf die Rentenversicherungspflicht verzichten?
Ja, das ist möglich und notwendig, wenn der Lohn ohne Abzüge ausgezahlt werden soll. Der Verzicht muss schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden.
Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber bei einem Minijob?
Insgesamt fallen rund 30 % Pauschalabgaben an – unter anderem zur Rentenversicherung, Krankenversicherung und für Umlagen. Diese liegen deutlich über den Abgaben für reguläre Beschäftigte.
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Podcast-Folge:
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