Sollversteuerung und der Unterschied zur Istversteuerung
Die Sollversteuerung bezieht sich auf den Zeitpunkt, wann die Umsatzsteuer gemeldet werden muss. Denn Unternehmer müssen die Umsatzsteuer normalerweise beim Finanzamt anmelden und abführen. Dabei muss die Abrechnung im Rahmen der sogenannten Sollversteuerung vorgenommen werden. Maßgeblich ist hierbei das vereinbarte Zeitpunkt und nicht – wie bei der Istversteuerung – das vereinnahmte Entgelt. Mit anderen Worten: Im Gegensatz zur Istversteuerung interessiert sich das Finanzamt bei der Durchführung der Besteuerung im Rahmen der Sollversteuerung erst einmal nicht dafür, ob die Rechnung überhaupt vom Kunden beglichen wurde. Der Unternehmer muss also zunächst einmal bei seiner Voranmeldung gegenüber dem Fiskus in Vorleistung treten.
Daher sollten Sie unbedingt prüfen, ob Sie zur Istversteuerung berechtigt sind. Das gilt gerade dann, wenn Ihre Kunden über eine schlechte Zahlungsmoral verfügen.
Haben Sie ein dringendes steuerliches Problem?
Dann mailen Sie uns! Unsere Experten kümmern sich um Ihre Steuerangelegenheiten, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.
Schildern Sie uns Ihr ProblemBeantragung der Istversteuerung beim Finanzamt
Um die Istversteuerung vornehmen zu können, muss diese beim Finanzamt beantragt werden. Hierfür ist nicht zwingend der Status als Freiberufler erforderlich. Auch als Gewerbetreibender dürfen Sie die Istversteuerung nach Antragstellung durchführen, wenn entweder Ihr erzielter Gesamtumsatz des Vorjahres höchstens 500.000 € betragen hat oder Sie nicht zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet sind.