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Umsatzsteuerverprobung

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Umsatzsteuerverprobung

Die Umsatzsteuerverprobung ist der Vergleich zwischen dem in den Umsatzsteuervoranmeldungen angegebenem Umsatz und dem Umsatz, der sich aus dem Jahresabschluss ergibt. Es wird geprüft, ob die erklärte Umsatzsteuer mit den Umsätzen aus dem Jahresabschluss übereinstimmt. Die Verprobung stellt also eine pauschale Prüfung der Gesamtheit von Geschäftsvorfällen dar. Damit wird seitens des Finanzamtes versucht, die Richtigkeit bestimmter Aufzeichnungen zu überprüfen und damit Rückschlüsse auf die Ordnungsmäßigkeit und Plausibilität der gesamten Buchführung zu ziehen. Es gibt rechnerische und wirtschaftliche Verprobungsmethoden.

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Aussagekraft der Verprobungsmethode

Dabei ist die Aussagekraft der Verprobungsmethode umso größer, je unabhängiger die Vergleichsmaßstäbe von den Werten der Buchführung sind. Die meisten rechnerischen Verprobungsmethoden basieren ausschließlich auf dem Zahlenmaterial der Buchführung. So können fehlerhafte Buchungen entdeckt werden. Allerdings findet man mit diesen Methoden keine Sachverhalte heraus, die nicht über Buchungen abgebildet werden. Im Gegensatz dazu werden bei den wirtschaftlichen Verprobungsmethoden buchführungsunabhängige Zahlen genutzt, um Unstimmigkeiten zwischen dem tatsächlichen betrieblichen Geschehen und den Daten der Buchführung aufzudecken. Alle Verprobungsmethoden dienen der Aufdeckung von möglichen Fehlerquellen. Unter Umständen werden die aufgedeckten Fehler dann einer genaueren und tiefer greifenden Prüfung unterzogen.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert

Erstellt am 19.07.2018 08:45 Uhr (aktualisiert am 13.06.2022 12:19 Uhr) Autor: Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

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