Blog

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Geschätzte Lesezeit: 2 Min.

Geringwertige Wirtschaftsgüter – was bedeutet das?

Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern handelt es sich nicht um Wirtschaftsgüter, die von ihrer Beschaffenheit oder Qualität geringwertig sind – es geht lediglich um den Preis. Denkbar sind dabei jegliche Art von beweglichen Wirtschaftsgütern wie Notebook oder Staubsauger, aber nicht Lizenzen als immaterielles Wirtschaftsgut. Das Einkommensteuerrecht hat die geringwertigen Wirtschaftsgüter geschaffen. Es ist lediglich eine Bewertungsfreiheit, denn grundsätzlich ist jedes Wirtschaftsgut im Betriebsvermögen, das dem Betrieb längere Zeit dienen soll, also sogenanntes Anlagevermögen auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben – bei Notebooks z. B. drei Jahre. Das Einkommensteuerrecht sieht aber vor, dass der Unternehmer sein Notebook als geringwertiges Wirtschaftsgut auch im ersten Jahr voll abschreiben darf. Das produziert dann gleich im ersten Jahr höhere Betriebsausgaben, als wenn drei Jahre lang nur jeweils ein Drittel abgeschrieben werden kann.

Einmalige Anfrage

Haben Sie eine dringliche, steuerliche Frage?

Dann mailen sie uns! Unsere Experten beantworten Ihre Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.

Anfrage stellen

Wo liegt die Grenze?

Die GWG-Grenze stieg 2018 von 410 Euro auf 800 Euro (netto). Kostet ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut zwischen 150 und 800 Euro, handelt es sich um ein sogenanntes geringwertiges Wirtschaftsgut. Wirtschaftsgüter unter 150 Euro können sofort als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Müssen die Wirtschaftsgüter selbstständig nutzbar sein?

Wie bereits angedeutet, müssen die geringwertigen Wirtschaftsgüter selbstständig nutzbar sein. Das heißt, das jeweilige Wirtschaftsgut darf nicht nur im Zusammenhang mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden können. Eine Festplatte, die in einen Computer eingebaut wird, ist daher kein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert

Erstellt am 26.08.2018 10:43 Uhr Autor: Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte spiegeln lediglich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dar und können eine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an unsere Kanzlei wenden.

Kontakt

Womit können wir Ihnen behilflich sein?

Wie hoch ist Ihr jährlicher Umsatz?

Jährlicher Umsatz

${ messageValues.revenue[0] }

Jährlicher Umsatz

${ messageValues.revenue[1] }

Jährlicher Umsatz

${ messageValues.revenue[2] }

Jährlicher Umsatz

${ messageValues.revenue[3] }

Nähere Informationen zu Ihrem Unternehmen

Weiter

Wie können wir Sie erreichen?

  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ $validator.errors.first('visibleMessage') }
  • ${ error }
thumb up

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir haben eine E-Mail mit der Bestätigung an ${confirmationMail} gesendet.
Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner oder wenden Sie sich telefonisch an 0800 8158158 .

Wir bearbeiten Ihre Anfrage und werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Termin für Ihren Kalender herunterladen (.ics) Christian Gebert erklärt steuerberaten.de

Gemeinsam erfolgreich - Ihr Steuerberater für Unternehmen

Zurück
Immer top informiert

Zum Newsletter anmelden

Einmal im Monat die wichtigsten Fakten aus der Welt der Steuerberatung zusammengefasst.