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Unterschied GmbH und Limited

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 31.03.2018 3 Min. Lesezeit

Unterschied zwischen einer GmbH und einer Limited

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist in Deutschland weit verbreitet. Schon lange kann die Gesellschaft durch nur eine Person gegründet werden, dass Stammkapital ist mit 25.000 Euro überschaubar, zumal es grundsätzlich auch durch Sachwerte erbracht werden kann. Doch gibt es auch einige Pferdefüße.

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Die Limited

Die englische Limited entspricht im Großen und Ganzen der deutschen GmbH. Es handelt sich ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft. Auch in Deutschland kann eine Limited tätig sein. In den letzten Jahren sind viele Limiteds in Deutschland entstanden. Die Vorteile der Limiteds wurden viel angepriesen.

Unterschiede zwischen den beiden Rechtsformen

Die Gründung einer GmbH kann bis zu drei Monate in Anspruch nehmen, weil der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden muss und die Eintragung ins Handelsregister erfolgt. Auch kann man dafür Kosten von etwa 1.000 Euro einplanen. Die Stammeinlage beträgt mindestens 25.000 Euro. Die Gründung der Limited ist um einiges schneller. Es dauert nur rund 24 Stunden eine Limited ins Leben zu rufen und auch die notarielle Beurkundung entfällt. Dadurch halten sich die Gründungskosten im Rahmen und starten mit etwa 200 Euro. Die Eintragung ins Handelsregister muss nicht immer sein. Die Stammeinlage beträgt mindestens 1 Euro.

Gemeinsamkeiten zwischen GmbH und Limited

Beide Gesellschaften gelten als professionell und sind bekannt. Die Limited über die deutschen Grenzen hinaus. Auch ist bei beiden Gesellschaften die Haftung auf die Stammeinlage beschränkt, was bei einer Limited schon einmal die Beschränkung auf 1 Euro sein kann. Auch die zu leistenden Steuerarten sind gleich: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

Nachteile?

Das geringe Stammkapital kann auch ein klarer Nachteil sein, da so schneller eine Insolvenz möglich ist und der bzw. die Gesellschafter in eine Haftungsfalle geraten können. Auch gibt es bürokratische Hürden, da es sich ja um eine englische Gesellschaft mit Niederlassung in Deutschland handelt. D.h. auch in England sind Verpflichtungen zu erfüllen. Diese Anforderungen kann nicht jeder Steuerberater erfüllen, sodass ein spezieller Dienstleister erforderlich wird. Wir bei steuerberaten.de kennen uns dank langjähriger Erfahrung mit den entstehenden Verpflichtungen aus und beraten Sie gerne.

Unternehmergesellschaft

Als Pendant zur Limited wurde die deutsche Unternehmergesellschaft ins Leben gerufen. Sie wird auch als Mini-GmbH bezeichnet. Das Stammkapital beträgt mindestens 1 Euro und die Gründungskosten sind ebenfalls überschaubar. Hierzu existiert ein eigener Beitrag.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 31.03.2018 16:45 Uhr (aktualisiert am 13.06.2022 11:52 Uhr)

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