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Fristverlängerung für die Steuererklärungen 2020 bis 2024

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Fristverlängerung für die Steuererklärungen 2020-2024 für beratene Steuerpflichtige.

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat im Zuge des 4. Corona-Steuerhilfegesetzes weitreichende Fristverlängerungen für die Steuererklärungen der Jahre 2020 bis 2024 beschlossen.

Grund für die Fristverlängerung sind die Corona-Wirtschaftshilfen und die Umsetzung der Grundsteuerreform.

Folgende Fristverlängerungen wurden beschlossen:

Veranlagungszeitraum Abgabefrist für beratene Steuerpflichtige
2020 31.8.2022
2021 31.8.2023
2022 31.7.2024
202331.5.2025
202430.4.2026

Erstellt am 20.05.2022 08:26 Uhr (aktualisiert am 23.06.2022 08:21 Uhr) Autor: Dipl.-Finw. Jennifer Hoffmann

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