Blog

Finanzamt als Behörde der staatlichen Finanzverwaltung

  • Home
  • Blog
  • Finanzamt als Behörde der staatlichen Finanzverwaltung

Geschätzte Lesezeit: 2 Min.

Zum Begriff des Finanzamtes

Bei dem Finanzamt handelt es sich um eine Behörde der staatlichen Finanzverwaltung. Oberster Dienstherr der dort beschäftigten Mitarbeiter ist das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes.

Einmalige Anfrage

Haben Sie eine dringliche, steuerliche Frage?

Dann mailen sie uns! Unsere Experten beantworten Ihre Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.

Anfrage stellen

Aufgaben des Finanzamtes

Das jeweilige Finanzamt vor Ort ist normalerweise für die Erhebung und Festsetzung der Steuern zuständig. Hierzu gehört etwa die Einkommenssteuer, die Umsatzsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer sowie die Körperschaftssteuer. Hier ist das Finanzamt vor allem für die Bearbeitung der vom Steuerpflichtigen eingereichten Steuererklärung zuständig. Es erlässt – beispielsweise auf der Grundlage des Einkommenssteuergesetzes (EStG), des Umsatzsteuergesetzes (UStG), des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) oder des Körperschaftssteuergesetzes (KStG) einen Steuerbescheid, gegen den der Steuerpflichtig innerhalb von einem Monat Einspruch einlegen kann.

Wofür das Finanzamt nicht zuständig ist

Das Finanzamt ist unter anderem nicht für die Erhebung von Zöllen und Verbrauchssteuern zuständig. Verbrauchssteuern sind bundesweit unter anderem die Stromsteuer, die Alkopopsteuer, die Energiesteuer und die Tabaksteuer. Hinzu kommen Steuern, die nur in einigen Bundesländern erhoben werden.

Sollten Sie weitere Fragen zu den Aufgaben und den Umgang mit dem Finanzamt haben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert

Erstellt am 30.10.2018 12:40 Uhr (aktualisiert am 17.06.2022 17:00 Uhr) Autor: Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte spiegeln lediglich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dar und können eine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an unsere Kanzlei wenden.

Kontakt

Womit können wir Ihnen behilflich sein?

Wie hoch ist Ihr jährlicher Umsatz?

Jährlicher Umsatz

${ messageValues.revenue[0] }

Jährlicher Umsatz

${ messageValues.revenue[1] }

Jährlicher Umsatz

${ messageValues.revenue[2] }

Jährlicher Umsatz

${ messageValues.revenue[3] }

Nähere Informationen zu Ihrem Unternehmen

Weiter

Wie können wir Sie erreichen?

  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ $validator.errors.first('visibleMessage') }
  • ${ error }
thumb up

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir haben eine E-Mail mit der Bestätigung an ${confirmationMail} gesendet.
Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner oder wenden Sie sich telefonisch an 0800 8158158 .

Wir bearbeiten Ihre Anfrage und werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Termin für Ihren Kalender herunterladen (.ics) Christian Gebert erklärt steuerberaten.de

Gemeinsam erfolgreich - Ihr Steuerberater für Unternehmen

Zurück
Immer top informiert

Zum Newsletter anmelden

Einmal im Monat die wichtigsten Fakten aus der Welt der Steuerberatung zusammengefasst.