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GmbH und das Teileinkünfteverfahren

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 16.06.2019 3 Min. Lesezeit

Eine GmbH und das Teileinkünfteverfahren

Für die Anteilseigner einer GmbH wurden in der Vergangenheit schon mehrfach die Verfahren geändert, wie die Erträge hieraus zu versteuern sind. Nach dem Anrechnungsverfahren kam das Halbeinkünfteverfahren und dann die Abgeltungssteuer bzw. das Teileinkünfteverfahren. Zumindest für die GmbH selbst ist das Verfahren seit Einführung des Halbeinkünfteverfahrens konstant geblieben.

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Einkünfte aus Kapitalvermögen

Gesellschafter bzw. Anteilseigner einer GmbH erzielen durch die Gewinnausschüttungen der GmbH Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese unterliegen derzeit der sog. Abgeltungssteuer. D.h. die GmbH muss 25% Abgeltungssteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungssteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Der Gesellschafter erhält dann eine Steuerbescheinigung von seiner GmbH. In seiner privaten Einkommensteuererklärung kann sich der Gesellschafter dann noch einmal Gedanken dazu machen, ob er es bei der Abgeltungssteuer bleibt. Er kann auch dazu optieren, dass seine Kapitaleinkünfte mit seinem persönlichen Steuersatz versteuert werden und ihm im Gegenzug die Abgeltungssteuer auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Ein Werbungskostenabzug wird im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen seit der Abgeltungssteuer nicht mehr zugelassen. Nur der Sparerpauschbetrag wird berücksichtigt.

Teileinkünfteverfahren

Für GmbH-Gesellschafter, die zu mindestens 25% an ihrer GmbH beteiligt sind oder zu mindestens 1% an der GmbH beteiligt sind und für die GmbH beruflich tätig sind (z.B. Geschäftsführer), besteht die Möglichkeit zum Teileinkünfteverfahren zu optieren. Dies beschränkt sich auf die Gewinnausschüttungen, also auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen und auf diese GmbH. Die Option hat zur Folge, dass 60% der Einkünfte zu versteuern sind. Dies mit dem persönlichen Steuersatz. Die 25% Abgeltungssteuer wird dann angerechnet. Der Vorteil ist, dass im Teileinkünfteverfahren auch der Werbungskostenabzug zugelassen wird. Zwar ebenfalls nur zu 60%, doch kann dies sehr interessant sein. Oft wird der Kauf der GmbH-Anteile bei einer Bank finanziert. Die Zinsen hierfür sind dann zu 60% als Werbungskosten abziehbar. In Jahren ohne Gewinnausschüttung entstehen dann negative Einkünfte aus Kapitalvermögen, die mit anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden können. Die Option zum Teileinkünfteverfahren bindet dann auf fünf Jahre.

Ausschüttungen an eine andere GmbH

Da auch eine GmbH an einer GmbH beteiligt sein kann, kann auch eine Ausschüttung an eine andere GmbH erfolgen. Hier ist jedoch das Teileinkünfteverfahren nicht möglich. Ausschüttungen von einer GmbH an eine andere GmbH sind steuerfrei. Allerdings gelten 5% als nicht abziehbare Betriebsausgaben, sodass in der Summe 95% der Gewinnausschüttung bei der empfangenden GmbH steuerfrei sind.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 16.06.2019 17:13 Uhr (aktualisiert am 13.06.2022 11:53 Uhr)

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