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Apotheke - steuerliche Besonderheiten

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 08.05.2018 2 Min. Lesezeit

Apotheke - Begriff der Apotheke

In einer Apotheke können Arzneien und andere Medizinprodukte erworben werden. Dabei werden diese Mittel häufig abgegeben, zu einem kleineren Teil auch dort hergestellt. Die Aufgabe der dort tätigen Apotheker besteht darin die Kunden zu beraten und die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten sicherzustellen. Damit dies in ordnungsgemäßer Form geschieht, dürfen Medikamente in Deutschland nur in Apotheken verkauft werden. Ein Sonderfall sind die Versandapotheken.

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Steuerliche Bedeutung von Apotheken

Für Patienten ist von Bedeutung, dass er seine Ausgaben für Medikamente unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen kann. Das Finanzamt erkennt die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen an, soweit diese aus medizinischer Sicht notwendig sind. Dies ergibt sich bei einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel aus dem Rezept des Arztes. Bei verschreibungsfreien Medikamenten sollten Sie sich am besten bei Ihrem Arzt ein grünes Rezept besorgen. Dies reicht gewöhnlich als Nachweis gegenüber dem Fiskus aus.

Für Apotheker ist von Bedeutung, dass sie an sich Freiberufler sind. Betreiben sie jedoch eine Apotheke, erzielen sie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Sie müssen daher Gewerbesteuer bezahlen.

Sollten sich noch weitere Fragen rund um das das Thema der Apotheke ergeben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 08.05.2018 09:17 Uhr (aktualisiert am 19.07.2022 10:37 Uhr)

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