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Das Finanzgericht

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Finanzgerichte in Deutschland

In Deutschland wird viel geklagt. Die Richter kommen mit den Verhandlungen gar nicht nach. Häufig müssen sich Kläger und Beklagter darauf einstellen, dass ihr Fall erst in ein paar Monaten vor Gericht verhandelt wird. In Deutschland gibt es verschiedene spezielle Gerichte, z. B. Landgerichte, Oberlandesgerichte oder auch die Finanzgerichte. Diese sind speziell für finanzgerichtliche Streitigkeiten eingerichtet.

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Der Weg zum Finanzgericht

Zunächst muss sich jeder Steuerpflichtige mit seinem zuständigen Finanzamt auseinandersetzen. Reicht er also eine Steuererklärung ein und sein Sachbearbeiter im Finanzamt hat einige Kosten gestrichen und es kommt damit zu einer Steuernachzahlung, hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einzureichen. Dieses ist auch das Mittel der ersten Wahl. Der Steuerpflichtige kann nicht direkt vor dem Finanzgericht klagen, weil ihm z. B. der Finanzbeamte bereits am Telefon gesagt hat, er würde den Einspruch sowieso ablehnen. Auch im Finanzamt gibt es verschiedene Instanzen. Es gibt den einzelnen Sachbearbeiter oder Sachbereichsleiter. Der Chef vom Ganzen ist der Vorsteher des Finanzamts.

Hatte nun der Einspruch des Steuerpflichtigen beim Finanzamt keinen Erfolg, besteht die Möglichkeit, Klage beim Finanzgericht einzureichen. Da hier Fristen und Formen einzuhalten sind, sollte sich ein Steuerpflichtiger dazu einen Vertreter nehmen. Einen Steuerberater oder einen Steuerfachanwalt.

Das Gericht

In Deutschland gibt es 18 Finanzgerichte. Es sind Obere Gerichte der Länder. Während sich Berlin und Brandenburg ein Finanzgericht teilen, hat NRW allein drei Finanzgerichte (Münster, Düsseldorf und Köln). Die Finanzgerichte sind in Senate aufgegliedert, dem jeweils drei Berufsrichter und, in mündlichen Verhandlungen, zwei ehrenamtliche Richter angehören. Doch nach Beschluss des Senats kann ein Berufsrichter auch allein Entscheidungen treffen. Die Finanzgerichte sind unabhängig von der Finanzverwaltung. Sie entscheiden allein abhängig von den entsprechenden Steuergesetzen oder auch der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Für die Formalitäten des Klagewegs vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof gibt es sogar eine eigene Vorschrift, die Finanzgerichtsordnung (FGO).

Nach dem Finanzgericht

Entscheidet das Finanzgericht nicht zugunsten des Klägers, besteht für diesen grundsätzlich die Möglichkeit, als Rechtsmittel Revision beim Bundesfinanzhof einzulegen. Der Bundesfinanzhof sitzt in München und ist der Oberste Gerichtshof des Bundes. Hier wird dann neu verhandelt oder die Richter des BFH entscheiden, dass das Finanzgericht neu überdenken muss und geben die Sache zurück an die Vorinstanz.

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