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Gleitzone bei Minijobs

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 11.05.2018 2 Min. Lesezeit

Gleitzone

Neben Minijobs, die einen maximalen Verdienst von monatlich bis zu 450 Euro vorsehen, gibt es noch die sog. Midijobs. Das sind Jobs in der Gleitzone, die einen monatlichen Verdienst von 450,01 Euro bis 1300 Euro vorsehen.

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Sozialversicherung

Diese Gleitzone zwischen 450,01 und 1300 Euro bezieht sich auf die Sozialversicherung. Grundsätzlich ist ein Arbeitslohn ab 400,01 Euro in allen vier Versicherungszweigen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) pflichtversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber hat somit die hälftigen Anteile ab dem Verdienst von monatlich 450,01 Euro abzuführen. Für den Arbeitnehmer besteht jedoch die Besonderheit, dass er nicht voll in die Versicherungen einzahlt. Er zahlt steigend mit dem Einkommen in die Versicherungszweige ein, also bei 450,01 Euro wenig und bei 1300 Euro den vollen Arbeitnehmeranteil. Diese Berechnung übernehmen Gleitzonenrechner, da sie nicht mal eben zu überschlagen ist.

Lohnsteuer

Auf die Lohnsteuer hat die Gleitzone keine Auswirkung. Sie ist ab 450,01 Euro aufgrund der persönlichen Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers abzuführen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass ein Arbeitnehmer mit Steuerklasse I keine Abzüge auf einen Monatslohn bis zu 1300 Euro hat.

Minijob und Midijob

Es ist möglich, dass ein Midijobber nebenbei noch einen Minijob bis 450 Euro ausübt. Doch selbst wenn er hier die Höchstgrenze von 450 Euro monatlich bei dem Minijob nicht ausschöpft führt ein zweiter Minijob neben dem Minijob zur Versicherungspflicht.

Besonderheiten

Fällt ein Arbeitnehmer mit seinem monatlichen Verdienst in die Gleitzone, muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für seinen Arbeitnehmer auch als in der Gleitzone abrechnen. Er hat keine Wahlmöglichkeit.

Allerdings entfällt die Gleitzonenregelung, wenn der Arbeitnehmer noch einen Hauptjob ausübt und hier bereits sozialversicherungspflichtig ist. Auch für Ausbildungsverhältnisse, die sicherlich häufig in die Gleitzone fallen, darf die Gleitzonenregelung nicht angewandt werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Minijobber durch das Ausüben mehrerer Minijobs in die Gleitzone rutscht.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 11.05.2018 12:33 Uhr (aktualisiert am 17.06.2022 17:33 Uhr)

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