Die Lohnabrechnung
Die Erstellung der Lohn- oder auch Gehaltsabrechnung gehört zur Pflicht des Arbeitgebers. Hierin wird der Lohn oder das Gehalt des Arbeitnehmers für seine erbrachte Leistung abgerechnet.
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Anfrage stellenLohn und Gehalt
Hat der Arbeitnehmer seine vertraglich geregelte Arbeitsleistung erbracht, ist der Arbeitgeber verpflichtet ihm seinen ebenfalls vertraglich geregelten Lohn bzw. sein vertraglich geregeltes Gehalt zu zahlen. Die Zahlung erfolgt aufgrund der Lohn- oder Gehaltsabrechnung. Der Lohn bzw. das Gehalt ist im Arbeitsvertrag geregelt. Dies kann aufgrund von Tarifverträgen, frei geregelten Arbeitsverträgen oder auch unter Beachtung der Mindestlöhne sein.
Lohnsteuer
Der Arbeitgeber ist verpflichtet Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. auch Kirchensteuern einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Dies muss er aufgrund der persönlichen Steuerklasse und Verhältnisse des Arbeitnehmers abrechnen. In der Lohn- oder Gehaltsabrechnung ist zu dokumentieren mit welcher Steuerklasse abgerechnet wird, ob Kirchensteuer einbehalten wurde und in welcher Höhe. Die relevanten Daten erhält der Arbeitgeber elektronisch übermittelt.
Sozialversicherung
Auch die Sozialversicherungsabgaben muss der Arbeitgeber einbehalten. Dies sind in aller Regel Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Abhängig vom Status des Arbeitnehmers kann es aber auch sein, dass z.B. Krankenversicherungsbeiträge an eine private Krankenkasse zu zahlen sind oder Rentenversicherungsbeiträge an ein Versorgungswerk. Bei einem Arbeitnehmer, der in allen Versicherungen pflichtversichert ist, werden die Beiträge einbehalten und mit dem hälftigen Arbeitgeberbeitrag an die zuständige Krankenkasse abgeführt. Auch die zuständige Krankenkasse wird in der Lohn- oder Gehaltsabrechnung aufgeführt. Die zuständige Krankenkasse leitet dann die Beiträge wiederum weiter, z.B. an die Deutsche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit.
Sonstiges
Einige andere Dinge können noch Einfluss auf die Auszahlung des Auszahlungsbetrages nehmen. Hat der Arbeitnehmer z.B. einen sog. VL-Vertrag (Vermögenswirksame Leistungen) abgeschlossen, führen häufig die Arbeitgeber diese Beträge an die Vertragspartner ab. Das könnte z.B. eine Bausparkasse sein. Diese Beträge sind sog. Nettoabzüge. Es gibt auch Nettobezüge, das könnten z.B. Reisekosten sein, die der Arbeitnehmer ausgelegt hat und mit der Lohn- oder Gehaltsabrechnung erstattet bekommt.
Jahresende
Am Jahresende erstellt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Bescheinigung über die bezogenen Löhne oder Gehälter sowie die einbehaltenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge usw. Dies ist lediglich ein Ausdruck der Daten, die dem Finanzamt übermittelt werden. Der Arbeitnehmer kann damit seine Einkommensteuererklärung erstellen.

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