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Steuernummer - Privat und für Unternehmen

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Die Steuernummer – was ist das?

Die Steuernummer im Video erklärt
Innerhalb des deutschen Steuerrechts werden sowohl alle natürlichen Personen als auch alle juristischen Personen mit einer zugehörigen Steuernummer erfasst. Sie wird in jeder abgegebenen Steuererklärung eingetragen, damit eine eindeutige Zuordnung des Dokuments gewährleistet werden kann. Dies gilt für alle Steuerarten, wie beispielsweise die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer oder auch die Körperschaftsteuer. Ohne das Verteilen einer spezifischen und individuell zugeschnittenen Steuernummer würde der Verwaltungsaufwand für alle Finanzbehörden ein Ausmaß annehmen, welches zeitlich und logistisch nicht mehr zu bewältigen wäre. Des Weiteren sind die Arbeitsbereiche in den Finanzämtern anhand des Aufbaus der Steuernummern verteilt, sodass sich ein jeder Sachbearbeiter gezielt auf seinen Arbeitsbereich konzentrieren und Fragen dazu gezielt beantworten kann.

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Aufbau der Steuernummer

Eine zugewiesene Steuernummer ist generell nach folgendem Schema aufgebaut: ***/***(*)/***(*). Dabei weisen die ersten drei Ziffern auf die zuständige Finanzbehörde hin, während die folgenden drei Zahlen als Bezirksnummer bezeichnet werden und die für die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen zuständige Abteilung innerhalb des Finanzamtes angeben. In Nordrhein-Westfalen besteht der zweite Abschnitt abweichend davon aus vier Ziffern. Die letzten Zahlen bilden die persönliche Nummer, anhand derer alle Steuerpflichtigen differenziert werden können. Werden telefonische Anfragen an die zuständige Finanzbehörde gestellt, so benötigt der jeweilige Sachbearbeiter lediglich die zwei letzten Abschnitte der Steuernummer, um den Vorgang in seinem System eindeutig zuordnen zu können.

Die Steuernummer für Gewerbetreibende

Wer eine Selbständigkeit beginnt, sollte sich eingehend mit der notwendigen Planung und den späteren Pflichten eines Unternehmers befassen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen bildet dabei das Beantragen einer Steuernummer bei der zuständigen Finanzbehörde. Maßgebend für die Zuständigkeit ist dabei der jeweilige Firmensitz. Es werden alle Gewerbetreibenden steuerlich erfasst und sie erhalten zu Beginn ihrer Tätigkeit einen Fragebogen, der die persönlichen Daten und Lebensverhältnisse sowie den geplanten Umfang der gewerblichen Tätigkeit enthält. Des Weiteren bittet das Finanzamt um eine Schätzung darüber, wie hoch die zu erwartenden Gewinne und Umsätze ausfallen werden. Hierbei ist jedem Gründer dringend zu raten, die professionelle Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Die von der Finanzbehörde zugewiesene Steuernummer gehört zu den notwendigen Bestandteilen, die eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung dem Gesetz nach enthalten muss. Alternativ dazu kann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden, welche Gewerbetreibende erhalten, die innerhalb des übrigen Gemeinschaftsgebiets, also innerhalb eines Großteils der europäischen Länder, handeln. Da die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nur mit einer vorhandenen gültigen Steuernummer des jeweiligen zuständigen Finanzamts vergeben wird, ist der Erwerb der Steuernummer für Gewerbetreibende sehr wichtig.

Die Steuernummer für Privatpersonen

Das Finanzamt vergibt nach Einreichen der ersten Einkommensteuererklärung ebenfalls eine Steuernummer an Privatpersonen. Da diese dem Steuerpflichtigen bei der vorherigen Bearbeitung der Formulare noch nicht bekannt ist, wird üblicherweise in dem dafür vorgesehenen Feld der Hinweis "neu" eingetragen. Die zugewiesene Steuernummer wird Privatpersonen deutlich seltener begegnen als Gewerbetreibenden, da sie lediglich in der jährlichen Einkommensteuererklärung sowie im Schriftverkehr mit der zuständigen Finanzbehörde angegeben werden muss. Wird dem Steuerpflichtigen eine neue Steuernummer zugewiesen, da er noch keine besaß oder er im letzten Veranlagungszeitraum Einkünfte bezogen hat, die ihm zuvor noch nicht zugeschrieben wurden, so erhält er eine diesbezügliche, schriftliche Mitteilung der Finanzbehörde. Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Dokument, welches unbedingt zu den persönlichen Unterlagen abgelegt werden sollte. Spätestens bei der nächsten Einkommensteuererklärung oder Anfrage an das Finanzamt muss diese neue Steuernummer angegeben und gegebenenfalls vorgelegt werden.

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