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Arzt - steuerliche Besonderheiten

Geschätzte Lesezeit: 2 Min.

Zum Beruf des Arztes

Ärzte beschäftigen sich vor allem mit der Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Erkrankungen. Neben dem Hausarzt gibt es sehr viele Fachrichtungen, wie z.B. Allergologen, Augenärzte, Endokrinologen, Hautärzte, Neurologen und Psychiater. Entscheidend für die Ausübung des Berufes ist der Abschluss der Approbation. Viele Ärzte haben darüber hinaus promoviert. Jeder Arzt ist Mitglied einer Ärztekammer. Möchte er Kassenpatienten behandeln, bedarf es einer Zulassung durch die zuständige kassenärztliche Vereinigung.

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Arzt und Steuern

Für die steuerliche Einordnung der Einkünfte eines Arztes im Rahmen der Einkommenssteuer ist vor allem von Bedeutung, ob er als Angestellter tätig ist oder eine freiberufliche Tätigkeit ausübt. Als Angestellter kann er berufsbezogene Aufwendungen wie Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung sowie für häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten veranschlagen. Als Freiberufler darf er z.B. die Lohnkosten für seine Mitarbeiter und die Ausgaben für die Praxis als Betriebsausgaben von seinem Gewinn abziehen. Darüber hinaus muss er mit Ausnahme von allen medizinisch angezeigten Behandlungsleistungen Umsatzsteuer entrichten.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert

Erstellt am 24.02.2018 17:18 Uhr (aktualisiert am 14.07.2022 15:30 Uhr) Autor: Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

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