Blog

Buchführungspflicht für Unternehmen

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 28.02.2018 3 Min. Lesezeit

Buchführungspflicht für Unternehmen

Das Handelsrecht sieht für Kaufleute (Gewerbetreibende) eine Buchführungspflicht vor. Wer nach dem Handelsgesetz buchführungspflichtig ist, ist es auch nach dem Steuerrecht. Allerdings kann auch eine Buchführungspflicht allein aus dem Steuerrecht entstehen. Die (steuerrechtliche) Buchführungspflicht ist an das Überschreiten von Grenzen geknüpft. Da sich eine Buchführung, allein wegen der Überschaubarkeit der Einnahmen und Ausgaben, immer anbietet, werden häufig freiwillig Buchführungen eingerichtet. Dann muss sich der Buchführende jedoch nicht an die Vorschriften des Handelsrechts halten.

Einmalanfrage

Haben Sie ein dringendes steuerliches Problem?

Dann mailen Sie uns! Unsere Experten kümmern sich um Ihre Steuerangelegenheiten, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.

Schildern Sie uns Ihr Problem

Buchführungspflicht für Freiberufler

Die sog. Freiberufler (z.B. Ärzte, Architekten, Journalisten usw.) sind nicht buchführungspflichtig. Sie können somit lediglich freiwillig Bücher führen. Allerdings können Freiberufler buchführungspflichtig werden, wenn sie z.B. eine Kapitalgesellschaft als Rechtsform wählen, also z.B. eine Steuerberatungs-GmbH.

Kaufmann nach dem Handelsrecht

Das Handelsrecht (Handelsgesetzbuch – HGB) unterscheidet nach verschiedenen Kriterien. Jeder Kaufmann ist buchführungspflichtig. Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Nach dem HGB ist ein Handelsgewerbe jeder Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Leider wird das HGB nicht genauer. Entscheidende Kriterien sind jedoch z.B. die Branche, die Höhe der Umsätze, die Zahl der Mitarbeiter, die Anzahl der Geschäftsverbindungen oder auch der Produkte bzw. Dienstleistungen usw. Als Anhaltspunkt können auch die steuerlichen Grenzen herangezogen werden, das sind 600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Gewinn (in zwei aufeinanderfolgenden Jahren).

Durch die Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) gab es Erleichterungen für Kleinkaufleute. Unterschreiten sie die Grenzen von 600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Gewinn sind sie (auch) nach dem Handelsrecht von der Buchführungspflicht befreit. Sie können dann eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Ist ein Gewerbetreibender kein Kaufmann nach dem Handelsrecht, weil er kein Handelsgewerbe betreibt, und lässt er sich in das Handelsregister eintragen, wird er dadurch buchführungspflichtig. Allerdings gilt auch für diesen sog. Kann-Kaufmann bei Unterschreiten der o.g. Grenzen, dass er seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln kann.

Kaufmann durch Rechtsform

Während bei den Personenhandelsgesellschaften (z.B. OHG oder KG) die Kaufmannseigenschaft von der Tätigkeit abhängt, ist eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder AG) stets Kaufmann kraft Rechtsform. Damit sind Kapitalgesellschaften stets buchführungspflichtig.

Wer trotz Buchführungspflicht keine ordnungsgemäße Buchführung vorweisen kann, riskiert eine Schätzung durch das Finanzamt. Wann das Finanzamt dabei auf die Richtsatzsammlung zurückgreifen darf, lesen Sie in unserem Artikel Richtsatzsammlung 2026: Wann darf das Finanzamt sie zur Schätzung nutzen?.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 28.02.2018 16:00 Uhr (aktualisiert am 18.09.2026 15:47 Uhr)

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte spiegeln lediglich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider und können eine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an unsere Kanzlei wenden.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Kontakt

Ihr Steuerberater für Unternehmen, GmbHs und Selbstständige

Laufende Betreuung

Unverbindliches Angebot erhalten

Senden Sie uns Ihre Anfrage und wir melden uns in Kürze persönlich bei Ihnen. In einem kurzen Gespräch lernen wir uns kennen, besprechen Ihren Bedarf und schauen gemeinsam, welche unserer Leistungen am besten zu Ihnen passen.

Anschließend erhalten Sie Ihr individuelles Angebot. Unkompliziert und ganz unverbindlich.

  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ error }
${ recommendation.join(', ') } Bitte wählen
  • ${ error }
  • ${ $validator.errors.first('visibleMessage') }
Termin für Informationsgespräch wählen
Telefontermin am ${selectedSlot.start|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')}, ${selectedSlot.start|moment_format('HH:mm')} Uhr

Wählen Sie einen Telefontermin aus unseren Vorschlägen oder suchen Sie einen individuellen Termin.

${slot.start|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')} ${slot.start|moment_format('HH:mm')} bis ${slot.end|moment_format('HH:mm')} Uhr
Individuellen Termin suchen
${selectedDay|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')}

Freie Termine werden angefragt.

${slot.start|moment_format('HH:mm')} bis ${slot.end|moment_format('HH:mm')}
  • ${ error }
  • ${ error }
Einzelne Fragestellung

Einmalanfrage

Für einmalige Steuerfragen, Ihre Steuererklärung oder einzelne Beratungsfälle ohne langfristige Vertragsbindung.

Zur Einmalanfrage

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir haben eine E-Mail mit der Bestätigung an ${confirmationMail} gesendet. Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner.

Wir bearbeiten Ihre Anfrage und werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Christian Gebert erklärt steuerberaten.de

Gemeinsam erfolgreich: Ihr Steuerberater für Unternehmen

Immer top informiert

Zum Newsletter anmelden

Regelmäßig die wichtigsten Fakten aus der Welt der Steuerberatung zusammengefasst.