Dipl.-Kfm. Christian Gebert,
erstellt am 07.04.2018
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Rückstellungen im Jahresabschluss
Im Jahresabschluss sind u.a. Rückstellungen zu bilden für ungewisse Verbindlichkeiten. Das heißt die Verbindlichkeiten sind zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung bereits bekannt, allerdings der Höhe nach ungewiss. Durch die Erfassung der Rückstellungen im Jahresabschluss werden ...