Bekannt aus
Ein selbstständig tätiger Dozent führt einen klassischen freien Beruf aus. Daher muss er keine Gewerbesteuer zahlen, darf seine Gewinne durch die sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln (§ 3 EStG und § 4 EStG) und muss keine teuren Bilanzen aufstellen. Darüber hinaus darf er seine ...
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