Bekannt aus
Ja, private Spenden für mildtätige, kirchliche und gemeinnützige Zwecke können als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden. Der Abzug ist begrenzt auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung können bis zu 1 Mio. EUR, bei zusammenveranlagten ...
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