Bekannt aus
Bisher sah die gesetzliche Regelung vor, dass Eltern mit einem oder mehreren Kindern bei Vorlage eines geeigneten Nachweises bei ihrem Arbeitgeber das Recht auf die Anwendung des regulären Beitragssatzes von 3,05 % (bestehend aus 1,525 % Arbeitnehmeranteil und 1,525 % Arbeitgeberanteil) haben. ...
Einmal im Monat die wichtigsten Fakten aus der Welt der Steuerberatung zusammengefasst.