Bekannt aus
Durchlaufende Posten sind Beträge die vereinnahmt werden für jemanden anders, also im Namen und für Rechnung eines Dritten. Eine Rechtsbeziehung zwischen dem Empfänger und dem Zahler gibt es nicht. Da durchlaufende Posten Fremdgelder sind, handelt es sich weder um Betriebseinnahmen noch um ...
Einmal im Monat die wichtigsten Fakten aus der Welt der Steuerberatung zusammengefasst.