Alle Steuerpflichtigen in Deutschland müssen ihr Einkommen versteuern. Dies wird grundsätzlich nach zwei im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegten Verfahren durchgeführt, die als Grund- und Splittingtabelle bezeichnet werden. Für Eheleute besteht dabei ein Wahlrecht zwischen einer ...
Grundlage des Splittingtarifs (auch Ehegatten-Splitting genannt) ist § 32a Abs. 5 EStG. Der Splittingtarif wird bei Ehegatten angewendet, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden und bei Verwitweten im ersten Jahr nach Tod des Ehepartners. Dabei wird als erstes das zu versteuernde ...
Meist gestaltet sich die Wahl einer gemeinsamen Veranlagung nach der Splitting-Tabelle des Einkommensteuergesetzes gegenüber der getrennten Veranlagung als steuerlicher Vorteil für Ehepaare. Allerdings können Fälle auftreten, in denen die getrennte Veranlagung zu empfehlen ist. Dies kann ...
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