Bekannt aus
Stiftungen sind rechtlich verselbstständigte Vermögensmassen, die einem spezifischen Zweck dienen. Gemäß den §§ 80ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind sie juristische Personen, ähnlich einem Verein, aber mit dem Unterschied, dass das Vermögen einem vom Stifter definierten Zweck ...
Regelmäßig die wichtigsten Fakten aus der Welt der Steuerberatung zusammengefasst.