Dipl.-Kfm. Christian Gebert,
erstellt am 18.01.2018
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Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Wie der Name schon sagt, wird bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung der Überschuss aus den Einnahmen dargestellt. Diese Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird auch 4/3-Rechnung genannt. Dies kommt daher, weil die Einnahmen-Überschuss-Rechnung in § 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes verankert ...