Bekannt aus
Die Gemeinnützigkeit ist in der Abgabenordnung definiert: Ein Verein ist gemeinnützig tätig, wenn er selbstlos die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet fördert. Vereine können auch mildtätig oder kirchlich tätig sein, um neben den gemeinnützigen Vereinen ...
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