Bekannt aus
Durch den Digitalpakt des Europäischen Rates vom 05.12.2017 wurde beschlossen, dass die für Online-Händler wichtigen, umsatzsteuerlichen Lieferschwellen – so wie wir diese heute kennen – wegfallen sollen. In Deutschland war die Umsetzung mit Einführung einer neuen Fernverkaufsregelung zum ...
Diese Vorschriften gelten allerdings nur bei Lieferungen an andere Unternehmer (B2B-Verkäufe) und bestimmte öffentliche Institutionen. Die Zusammenfassende Meldung gewinnt hierbei stärker an Bedeutung. Denn soweit Sie Waren an andere Unternehmer oder bestimmte öffentliche Institutionen in der ...
Einmal im Monat die wichtigsten Fakten aus der Welt der Steuerberatung zusammengefasst.