Bekannt aus
Im Prinzip mussten sich bereits bisher sämtliche Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften beim Transparenzregister melden. Bislang umfasste die Meldung die sog. wirtschaftlich Berechtigten. Das sind in der Regel die Gesellschafter, die mehr als 25% der Anteile an der ...
Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften, die sich bisher noch nicht in das Transparenzregister haben eintragen lassen, drohen ab 2020 hohe Bußgelder. Außerdem erfolgt bei Nichteintragung eine Veröffentlichung im Internet über eben jenen Verstoß. Insbesondere ...
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