Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung ist im § 19 des Umsatzsteuergesetzes formuliert. Sie vereinfacht die steuerliche Abrechnung für Kleinunternehmer unter einem Jahresumsatz von 22.000 Euro (und erwartetem Umsatz im zweiten Jahr von weniger als 50.000 Euro) dahingehend, dass sie keine Umsatzsteuer ...