Umsatzsteuervoranmeldungen
Unternehmer sind nach § 18 UStG zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Der Unternehmer errechnet darin die an das Finanzamt zu zahlende Umsatzsteuer selbst und hat in der Regel bis zum 10. des Folgemonats die Steuerschuld zu begleichen. Diese Zahlungen stellen eine Vorauszahlung ...